Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG bietet dem Besteller den Verkauf von Hard- und Software an.
  2. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG und dem Besteller gelten ausschließlich nachfolgende Bedingungen; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG nicht an, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers das Geschäft vorbehaltlos ausgeführt wird.
  3. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
  4. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Besteller gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  5. Sämtliche Angebote der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG, die keine ausdrückliche Bindungsregelung enthalten, sind freibleibend.
  6. Angebote des Bestellers gelten nur als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder die Lieferungen durch die Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG ausgeführt worden sind.
  7. Bestellungen über die Website der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG, per e-Mail, per Telefax, schriftlich oder telefonisch, stellen ein rechtsverbindliches Angebot des Bestellers zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
  8. Für die Beschaffenheit der Kaufsache, deren Eigenschaften, Merkmale und ihren Verwendungszweck ist allein die im Vertrag enthaltene oder die ihm beigefügte Produktbeschreibung maßgeblich. Andere oder weitergehende Eigenschaften, Merkmale oder Verwendungszwecke gelten nur als vereinbart, wenn sie von der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG schriftlich bestätigt wurden.
  9. Die Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.

B. Lieferbedingungen

  1. Die Lieferungen der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Verzögert sich die Lieferung durch unzureichende Selbstbelieferung um mehr als 1 Monat kann jeder der Vertragspartner von den dadurch betroffenen Aufträgen mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen zurücktreten. Im übrigen wird die Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG in angemessener Frist nach Auftragsbestätigung liefern; sie ist zu Teillieferungen und sonstigen Abweichungen von der Bestellung berechtigt, soweit diese Abweichung die Verwendbarkeit der bestellten Erzeugnisse zu den vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt und dem Besteller zumutbar ist. Nicht ausgelieferte Teile einer Bestellung werden in angemessener Zeit nachgeliefert. Liefertermine sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung bindend. Kann nicht rechtzeitig oder vollständig geliefert werden, wird der Besteller kurzfristig unterrichtet.
  2. Die Wahl des Versandweges und des geeigneten Verpackungsmaterials behält sich die Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG vor. Das Verpackungsmaterial ist vom Besteller zu entsorgen.
  3. Die Gegenstände von Lieferungen bleiben Eigentum der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird die Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Die Forderungen gegen seine Abnehmer, die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware entstehen, tritt der Besteller bereits jetzt in vollem Umfange an die Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG ab. Diese nimmt die Abtretung an.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen bzw. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegenüber seinen Abnehmern zu verlangen.
  5. Bei Pfändungen, Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen oder Eingreifen Dritter hat der Besteller die Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG unverzüglich zu benachrichtigen, damit diese Klage erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Besteller für den der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG entstandenen Ausfall.
  6. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung, zum Rücktritt und Zurücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt die Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG, vom Vertrag zurück zu treten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
  7. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller über, wenn die Lieferung an den Spediteur, an den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten Person übergeben, abgeholt oder beim Versendungskauf ausgeliefert worden ist. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller mit der Annahme in Verzug ist. Beim Download oder beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Besteller über. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen von der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
  8. Sollten Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert werden, so hat der Besteller den Schaden sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren und gegebenenfalls die Annahme zu verweigern. Ferner hat der Besteller die gelieferten Erzeugnisse unverzüglich zu untersuchen und der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG erkannte Mängel unverzüglich, spätestens aber binnen einer Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung bei Lieferung nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
  9. Alle diejenigen Teile sind nach Wahl der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag.
  10. Der Austausch von Verschleißteilen, soweit er technisch durch die Abnutzung bei Gebrauch des Gerätes bedingt ist, fällt nicht unter die Sachmängelhaftung.
  11. Sachmängelansprüche des Bestellers verjähren in 12 Monaten nach Kenntniserlangung.
  12. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zunächst ist der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  13. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem
    Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Soft- und/oder Hardwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen am Liefergegenstand vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

C. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. anfallender Versand- und Versicherungskosten (Nebenkosten). Preise richten sich nach der am Tag der Auftragsbestätigung bzw. am Tag der Lieferung jeweils gültigen Preisliste der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG. Aufrechnungsrechte des Bestellers sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, evtl. Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG anerkannt. Zurückbehaltungsrechte bestehen nicht, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis begründet ist. Die Abtretung von Ansprüchen des Bestellers, die er wegen eines Mangels der gelieferten Erzeugnisse gegen die Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG hat, ist ausgeschlossen.
  2. Der Kaufpreis ist per Vorkasse oder Rechnung sofort nach Erhalt der Ware rein netto zu begleichen. Bei Vorkasse bringt die Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG Nach Zahlungseingang und bei Verfügbarkeit die bestellten Produkte unverzüglich zum Versand.
  3. Die Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG ist berechtigt, für jede Mahnung einer fälligen Forderung jeweils 10 Euro Aufwendungsersatz zu berechnen. Bei Zahlungsverzug ist die Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG berechtigt Zinsen in Höhe von 8%-Punkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

D. Haftung

  1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
  2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  3. Soweit die Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG im Rahmen des eigenen Angebots Produkte oder Leistungen Dritter benötigt und dies dem Besteller anzeigt, haftet die Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG nicht für die Schäden die entstehen, weil die Produkte des Dritten nicht rechtzeitig geliefert bzw. die Leistungen nicht rechtzeitig erbracht werden.
  4. Soweit eine Schadensersatzhaftung der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG.
  5. Für die Anbindung gelieferter Erzeugnisse an ein EDV-Netz ist der Besteller selbst verantwortlich. Bei Anbindung an ein solches EDV-Netz haftet die Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG nicht für die Fehlerfreiheit der zur Anbindung verwendeten Software und die Funktionsfähigkeit eines beim Besteller vorhandenen oder zu errichtenden EDV-Systems. Eine Haftung der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn dem Besteller aufgrund der Anbindung der gelieferten Erzeugnisse an sein vorhandenes oder neu errichtetes EDV-System Daten oder Informationen verloren gehen, die infolge unterlassener Datensicherung nicht wieder hergestellt werden können.

E. Vertraulichkeit

  1. Die Vertragspartner sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet über vertrauliche Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Vertrages beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen.

F. Sonstiges

  1. Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Auf die Einhaltung der Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG.
  3. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG.
  4. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
  5. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des zwischen der Systemhaus Ruge GmbH & Co. KG und dem Besteller abgeschlossene Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages im übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmung werden die Vertragsparteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche der einschlägigen gesetzlichen Regelung entspricht und welche dem Sinn und dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmung entspricht.

 

Stand März 2009